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   OLG Hamm, 28.01.1994 - 15 W 305/93   

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https://dejure.org/1994,12069
OLG Hamm, 28.01.1994 - 15 W 305/93 (https://dejure.org/1994,12069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.1994 - 15 W 305/93 (https://dejure.org/1994,12069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - 15 W 305/93 (https://dejure.org/1994,12069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 156 Abs. 1 S. 2, 39 Abs. 1, 30 Abs. 1
    Geschäftswert der Beurkundung einer Grundlagen- und Verweisungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 781
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 16.11.2020 - 8 W 3216/20

    Grundstücksmakler als Kostenschuldner für Erstellung des notariellen Kaufvertrags

    Sonstige Einwendungen gegen die Kostenrechnung vom 07.12.2018 sind nicht erhoben worden, so dass diese im Beschwerdeverfahren auch keiner weiteren Überprüfung bedarf (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 1084; OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.1994 - 15 W 305/93, juris Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 22.09.2020 - 8 W 3216/20

    Makler als Schuldner von Notarkosten

    b) Sonstige Einwendungen gegen die Kostenrechnung vom 07.12.2018 sind nicht erhoben worden, so dass diese im Beschwerdeverfahren auch keiner weiteren Überprüfung bedarf (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 1084; OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.1994 - 15 W 305/93, juris Rn. 20).
  • OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04

    Zur ordnungsgemäßen Besetzung einer Kammer des Landgerichts bei der Entscheidung

    Hinsichtlich der Bemessung des Geschäftswertes für die Notargebühren gemäß § 30 Abs. 1 KostO ist allgemein anerkannt, dass es -ausgehend von dem so genannten Beziehungswert(hier dem Kaufpreis)- auf eine Abwägung aller wertrelevanten Umstände des Einzelfalles ankommt, wozu in jedem Fall das Ausmaß der Verantwortlichkeit des Notars, der Umfang seines Haftungsrisikos, der Umfang seiner Tätigkeit sowie die Bedeutung der Sache für die Beteiligten zählen (vgl. Senat DNotZ 1995, 781ff; OLG Bremen a.a.O.; Bengel/Tiedke, a.a.O.; Bund, a.a.O.; Hartmann, KostG, 34.Aufl., § 30 KostO Rdn.15).
  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 15 W 377/03

    Bewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung

    Dass diese Bestimmung trotz ihrer Fassung als Sollvorschrift den Charakter einer zwingenden Verfahrensvorschrift hat, ist heute allgemein anerkannt (vgl. etwa BayObLG JurBüro 1985, 538; Senat JurBüro 1992, 343; DNotZ 1995, 781).
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